Ob gesetzlich vorgeschrieben oder auf freiwilliger Basis – einen professionellen Jahresabschluss zu erstellen, ist immer ratsam. Meist dient er als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Zudem lassen sich aus dem Bericht Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken eines Unternehmens herauslesen. Die enthaltenen Informationen bilden also auch eine wichtige Grundlage beispielsweise bei der Bewilligung eines Bankenkredits. Dementsprechend beinhaltet unser Angebot nicht nur die Erstellung von Jahresabschlüssen nach geltendem Handels- und Steuerrecht, sondern darüber hinaus auch eine bilanzpolitische Beratung. Für kleinere Unternehmen oder zum Beispiel Freiberufler übernehmen wir analog auch die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Steuerberatung
Jahresabschlusserstellung
Private & gewerbliche Steuern
Häufig müssen Unternehmen mehrere Erklärungen beim Finanzamt abgeben, wie Körperschaftssteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Kapitalertragssteuer. Wir behalten hier für Sie den Überblick und kümmern uns um Ihre gesamten Steuererklärungen, sowohl um die betrieblichen als auch die private Einkommensteuererklärung für Sie als Unternehmer. Dabei ist es es stets unser oberstes Ziel, Ihre Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten. Um das zu erreichen, schauen wir uns Werbungskosten, Sonderausgaben, Einkünfte aus Kapitalvermögen und andere Einkünfte ganz genau an, sondieren vorhandene Freibeträge und ermitteln auch die für Sie günstigste Steuerklasse.
Finanzbuchhaltung
Mit uns als Ihrem Buchhaltungs-Dienstleister haben Sie Ausgaben und Einnahmen stets im Blick. Dafür übernehmen wir für Sie die Verbuchung der Geschäftsvorfälle und kümmern uns darüber hinaus direkt um die erforderliche Umsatzsteuer-Voranmeldung – auch komplett digital. So können wir zudem eine fundierte betriebswirtschaftliche Auswertung vornehmen, die wir Ihnen in einem übersichtlichen und aussagekräftigen Controllingreport veranschaulichen. Damit sind Sie nicht nur gegenüber dem Finanzamt gut gerüstet, sondern haben auch für Gespräche mit Banken und Investoren die wichtigsten Informationen direkt zur Hand.
Lohnbuchhaltung
Eine qualifizierte Lohnbuchhaltung erfordert mehr als die monatliche Abrechnung von Gehaltszahlungen. Hier kommt es vor allem auf detailliertes Wissen im Steuerrecht, aber auch im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an. Deshalb lohnt es sich, die Lohnbuchhaltung in professionelle Hände zu geben. Wir können für Sie dabei nicht nur die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen, sondern im Sinne einer Nettoentgeltoptimierung auch beratend zur Seite stehen, um die für Sie und Ihre Arbeitnehmer optimale Abrechnung von Lohn- und Gehaltszahlungen zu ermitteln. Sollte außerdem eine Lohn- und Sozialversicherungsprüfung ins Haus stehen, begleiten wir Sie auch dabei gerne und kompetent, um Sie so weit wie möglich zu entlasten.
Begleitung bei Betriebsprüfungen & Klageverfahren
Steht Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung bevor, muss das kein Grund zur Sorge sein. Behörden ermitteln stets sowohl zu Ihren Ungunsten als auch zu Ihren Gunsten. Wann und wie eine Kontrolle stattfindet, liegt bei klein- und mittelständische Unternehmen immer im Ermessen der Finanzverwaltung. Mit uns können Sie jedoch beruhigt sein, was auf Sie zukommt. Wir kümmern uns um die Aufbereitung Ihrer Unterlagen, nehmen kompetent Stellung zu Fragen des Außenprüfers und begleiten Sie auch zu Besprechungen. Bleibt es dennoch bei Abweichungen zwischen Ihrem Steuerbescheid und der eingereichten Steuererklärung stellen wir des Weiteren Ihre Interessenvertretung in laufenden Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden sowie Prozessvertretung vor Finanzgerichten dar.